Drohne im Einsatz
Drohne im Einsatz

In der Fachwelt gibt es häufig noch Unsicherheiten, ob die DIN 1076 mit ihrem strengen Reglement für die Bauwerksprüfung für Kanalnetzbetreiber vollumfänglich, eingeschränkt oder gar nicht gilt. Mit diesem kurzen Fachartikel möchten wir etwas Licht ins Dunkel bringen.

Die DIN-Norm 1076 wurde für die Überwachung und Prüfung von Ingenieurbauwerken im Zuge von Straßen und Wegen verfasst und gilt seit 1999 unverändert. Im Hauptfokus standen dabei die Ingenieurbauwerke mit einem direkten Zusammenhang zu Verkehrswegen, sprich Brücken, Tunnel, Verkehrszeichenbrücken, Lärmschutzwände etc. Setzt man sich mit dem genauen Anwendungsbereich auseinander, so wird deutlich, dass für folgende Kriterien auch abwassertechnische Bauwerke in den Anwendungsbereich der DIN 1076 fallen:

DIN 1076

 

Diese Einstufung gilt unabhängig davon, ob es sich um Schachtbauwerke, Becken oder Kanäle handelt. Greifen die zuvor aufgezeigten Kriterien nicht, so fallen die Anlagenteile klassisch in den Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Eigenkontroll- /Selbstüberwachungsverordnungen der Länder. Auch im abwassertechnischen Regelwerk wurde diese Sichtweise im Arbeitsblatt DWA-M 143-14 bestätigt.

Die STEIN Ingenieure haben nun ein Konzept entwickelt, wie man zum einen die Bauwerksuntersuchungen und -prüfungen in einem technisch zweckmäßigen Rahmen vornehmen sollte. Dabei werden unterschiedliche Untersuchungsstufen je nach baulichem Zustand des Objekts aufgezeigt.

Zum anderen ist in diesem Konzept ein Modell implementiert, wie man die Zeitspannen der Untersuchungsintervalle zweckdienlich festlegen kann. Dabei soll nicht nur ein starrer Inspektionszyklus wie bei der DIN 1076 zum Tragen kommen, sondern vor allem über maßgebende Faktoren, wie z.B. der statischen und betrieblichen Beanspruchung des Bauwerks, der Abstand bis zur nächsten Untersuchung bestimmt werden.

Auf diese Weise werden die Belange von abwassertechnischen Bauwerken deutlich besser berücksichtigt und in der Regel die Untersuchungsintervalle im Vergleich zur DIN 1076 auf der Grundlage eines technisch belastbaren Konzepts verlängert.

Haben Sie Interesse an detaillierten Informationen oder einer Beratung, dann wenden Sie sich gerne an unsere Profis der Bauwerksprüfung.